Qualifikation in der Behandlungspflege (gem. §§132,132a SGB V)

Qualifikation in der Behandlungspflege          (gem. §§ 132, 132a SGB V in den Leistungsgruppen 1 + 2)

Die Teilnehmenden werden qualifiziert, behandlungspflegerische Tätigkeiten der Leistungsgruppe 1 und 2 (siehe Inhalte) sach- und fachgerecht im Rahmen der häuslichen Kranken- und Altenpflege auszuführen. Die Fortbildung orientiert sich am Curriculum gemäß § 17 des Vertrags über häusliche Krankenpflege, häusliche Pflege und Haushaltshilfe NRW (§§ 132,132 a Abs. 2 SGB V).

 

Folgende Inhalte werden vermittelt:

  • Blutdruckmessung
  • Ernährung im Alter und Blutzuckermessung
  • Einführung in die Pharmakologie
  • Medikamentengabe
  • Injektionen (subcutan)
  • Umgang mit Kompressionsstrümpfen
  • Versorgung von Dekubiti
  • Flüssigkeitsbilanzierung und Ernährungsbeobachtung
  • Verabreichung von Augentropfen und –salben
  • Instillation, Klistiere, Klysma als therapeutische Maßnahme
  • Inhalationen
  • Medizinische Einreibungen
  • Kältetherapie
  • Durchführung dermatologischer Bäder
  • Versorgung eines suprapubischen Dauerkatheters
  • Umgang mit PEG Sonden
  • Hygienenische Aspekte
  • Umgang mit Notfallsituationen/ Erste Hilfe
  • Haftungsrechtliche Aspekte
  • Demenzielle Erkrankungen

Diese Fortbildung richtet sich an Personen, die in der Pflegeassistenz und im Service in Pflegeeinrichtungen arbeiten und die o.g. Tätigkeiten qualifiziert möchten. Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreichem Abschluss ein Zertifikat.

Bei Interesse sprechen Sie uns bitte an.

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