Kenntnisprüfungen

Kenntnisprüfungen zur Anerkennung eines Pflegeberufes

Diese Maßnahme richtet sich an ausländische Krankenpflegekräfte, die in ihrem Heimatland eine Krankenpflegeausbildung absolviert haben,

 

  • die in Deutschland im Pflegebereich beschäftigt sind (wünschenswert sind mind. 6 Monate)
  • die sich mit dem deutschen Gesundheitssystem, dem hiesigen Berufsbild und Pflegeverständnis intensiv auseinandergesetzt haben.

 

Die erfolgreich abgeschlossene Qualifikation befähigt die Teilnehmenden zur Führung der Berufsbezeichnung „Gesundheits- und Krankenpfleger“ bzw. „Gesundheits- und Krankenpflegerin“. Damit erfolgt die staatliche Anerkennung des Berufsabschlusses aus dem jeweiligen Herkunftsland

Teilnahmevoraussetzungen:

Für ausländische Pflegekräfte

  • abgeschlossene Krankenpflegeausbildung im Herkunftsland
  • Zulassung zur Kenntnisprüfung des Berufsabschlusses durch die jeweilige Aufsichtsbehörde
  • Sprachniveau: B2-Zertifikat nach GER
  • gültiger Aufenthaltstitels
  • Berufserfahrungen im Pflegebereich in Deutschland sind wünschenswert
  • umfassende Fähigkeiten in der Grundpflege / Grundlagenkenntnisse in der Pflegeplanung/-dokumentation und EDV

Termine:

individuell nach Absprache – schreiben Sie uns eine E-Mail über unser Kontaktformular. Kenntnisprüfungen und die eventuellen Lehrveranstaltungen planen wir immer individuell. Daher wenden Sie sich bitte persönlich an das Sekretariat für Fort- und Weiterbildung an der Bildungszentrum für Gesundheitsberufe Magdeburg gGmbH

Kursabschluss:

Urkunde zur/ zum Pflegefachmann / Pflegefachfrau nach erfolgreich absolvierter mündlicher und praktischer Kenntnisprüfung

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