Die Teilnehmenden sind in der Lage, eine eigene Lernaufgabe für ihren Funktionsbereich zu erstellen.
Die erarbeitete Lernaufgabe wird in den beruflichen Alltag integriert, indem die Teilnehmenden die dazu passenden Ansätze vermittelt bekommen. Die neue Lernaufgabe entspricht den gesetzlichen Anforderungen der neuen Ausbildung in vollem Umfang sowie den Rahmenplänen der Fachkommission nach §53 PflBG.